Als Unfallgutachter helfen wir Ihnen, Ihren Schaden erstattet zu bekommen: Das steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall bzw. Unfallschaden zu
- Sie als durch den Unfall Geschädigter dürfen Unfallgutachter bzw. Kfz-Sachverständige Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und –umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch,wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.
- Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat.
- Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
- Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches, also der Wertverlust Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.
- Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.
- Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen (fiktive Abrechnung) lassen. Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei fiktiver Abrechnung wird nur die tatsächlich und nachweislich anfallende Mehrwertsteuer gezahlt.
- Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgelegt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
- Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
- Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung Wert legen. Schalten Sie nach einem Autounfall einen unabhängigen Unfallgutachter bzw. Kfz- Sachverständigen ein, so wie Sie bei Bedarf auch einen Fachanwalt einschalten. Übrigens: Gern können wir Ihnen einen entsprechenden Anwalt empfehlen.