Für einen Kaskoschaden (z.B. Sturm- und Hagelschaden, Einbruchschaden etc.) ist in den meisten Verträgen bzw. den Versicherungsbedingungen oder auch AKB’s (allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) festgehalten, dass Ihre Versicherung die Wahl eines Sachverständigen hat.
Sollten Sie jedoch darauf bestehen, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, so empfiehlt es sich mit Ihrer Versicherung zu klären, ob die Kosten für das Kaskogutachten übernommen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie bei einer Beauftragung die Kosten selbst tragen. Deshalb raten wir Ihnen dazu, dies unbedingt im Vorfeld zu klären, um hinterher nicht überrascht zu sein.